Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Guilbert Express Werkzeug GmbH

I.  Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zu Unternehmern.
  2. Unsere Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage und unter Einbezug unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, die stets Vertragsbestandteil werden.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Einbezug vor oder bei Vertragsabschluß ausdrücklich schriftlich anerkennen. Gegenbestätigungen des Kunden mit abweichenden Einkaufsbedingungen wird bereits jetzt hiermit widersprochen.

 

II. Angebot/Annahme

  1. Unsere Angebote sind bis zur Annahme hinsichtlich der Liefermöglichkeit freibleibend.
  2. Bei uns eingehende Aufträge werden erst mit Übersendung der Auftragsbestätigung oder Ausführung angenommen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht zum Vertragsabschluß berechtigt.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, allerdings nur sofern wir den Umstand, dass unser Zulieferer uns nicht beliefert, nicht zu vertreten haben und wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen hatten und die nicht ordnungsgemäße oder ausbleibende Selbstbelieferung nicht vorhersehbar, nicht mit zumutbarem Einsatz von uns behoben werden kann und nicht nur vorübergehend ist.
  5. Wir werden unseren Kunden unverzüglich informieren, sollte die von uns geschuldete Ware nicht verfügbar sein. Eine von unserem Kunden bereits erbrachte Gegenleistung werden wir in diesem Falle unverzüglich zurück erstatten.

 

III. Vorbehalt der Selbstbelieferung

  1. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, allerdings nur sofern wir den Umstand, dass unser Zulieferer uns nicht beliefert, nicht zu vertreten haben und wir ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen hatten und die nicht ordnungsgemäße oder ausbleibende Selbstbelieferung nicht vorhersehbar, nicht mit zumutbarem Einsatz von uns behoben werden kann und nicht nur vorübergehend ist.
  2. Wir werden unseren Kunden unverzüglich informieren, sollte die von uns geschuldete Ware nicht verfügbar sein. Eine von unserem Kunden bereits erbrachte Gegenleistung werden wir in diesem Falle unverzüglich zurück erstatten.

IV. Gefahrübergang, Transportrisiko, Versicherung der Ware, Kontrolle der Ware bei Anlieferung

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer auf den Kunden über.
  2. Der Transport erfolgt steht auf Risiko des Kunden.
  3. Die Wahl des Transportmittels und des Transportweges obliegt uns.
  4. Die Ware wird auf dem Transportweg nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden versichert. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
  5. Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung auf Transportschäden zu untersuchen. Transportschäden und Fehlmengen sind auf dem Lieferschein zu vermerken und innerhalb von 3 Tagen schriftlich gegenüber dem Transporteur zu rügen.

 

V. Liefertermine/Leistungszeit

  1. Von uns genannte Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich. Um ihre Einhaltung sind wir bemüht.
  2. Bei Überschreitung der Leistungszeit wird uns der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung bestimmen.
  3. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die fristgemäße Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Energiemangel, rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, höhere Gewalt verlängern die Leistungszeit angemessen. Gleiches gilt, wenn die vorbezeichneten Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten, wobei es dort nicht auf die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes ankommt.
  4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen unseres Kunden voraus.

 

VI. Preise, Zahlung

  1. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Zahlung erfolgt per PayPal. Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Online-Anbieter PayPal. Sie müssen dort registriert sein bzw. sich erst registrieren. Nach Legitimation mit den Zugangsdaten können Sie die Zahlungsanweisung an uns bestätigen. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

 

VII. Gewährleistung

  1. Geringfügige Abweichungen der Technik, der Form, der Farbe und der Maße der gelieferten Ware von der bestellten Ware stellen keinen Mangel dar, soweit wir für die Beschaffenheit keine Zusicherung erklärt oder eine Garantie übernommen haben und der vertragsgemäße Gebrauch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt wird.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, unbeschadet Ziff. IV 5 die Ware nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel des Liefergegenstandes sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen gerechnet ab Übergabe, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 8 Tagen, nachdem sie erkannt wurden, anzuzeigen. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Absendung der Anzeige.
  3. Läßt der Kunde diese Fristen verstreichen, so gilt die Ware als vertragsgemäß.
  4. Im Mangelfalle sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder zur Nachbesserung berechtigt.   Schlägt diese zweimal fehl, so ist der Kunde zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) oder zum Rücktritt vom Vertrag (Rückgängigmachung des Vertrags) berechtigt.
  5. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag nach fehlgeschlagener Ersatzlieferung oder Nachbesserung, besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels.

 

VIII. Beschaffenheit der Ware/Beschaffenheitsgarantie

  1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
  2. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben der Ware dar. Gleiches gilt für technische Beschreibungen, Farb-, Form- und Größenangaben in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten.
  3. Eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware wird von uns nicht  übernommen.

 

IX. Haftungsbeschränkungen von

Gewährleistungs- undSchadenersatzansprüchen

  1. Außerhalb der Haftung nach dem ProdukthaftungsG beschränkt sich unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Verletzungen nicht unwesentlicher Vertragspflichten auf Ersatz des nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
  2. Ziff.1 findet keine Anwendung bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

 

X.  Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreiszahlungsansprüche aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Mit Ausgleich aller zum Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von unserem Eigentumsvorbehalt erfassten Forderungen erlischt unser Eigentumsvorbehalt.

 

XI. Gerichtsstand/Erfüllungsort

1.   Der Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist Saarbrücken.

2.   Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Saarbrücken.

 

XII. Schlußbestimmungen

         Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Klauseln nicht.